Baumstämme gestapelt

Brennholz für die Bürger - grundsätzliche Informationen

Die Gemeinde verkauft

  • Brennholz in langer Form gerückt am Waldweg nach Bestelleingang solange Vorrat reicht
  • Schlagraum per Verlosung einmal je Winter.

Nachfolgend können Sie sich grundsätzlich über den Brennholzverkauf informieren. Bestellformulare werden auf dieser Seite weiter oben unter "Aktuelles" sowie im Amtsblatt bekanntgegeben.  
Die Unterlagen liegen auch im Foyer im Rathaus aus.  
Die Holzsaison beginnt mit Bestellannahme im November und endet am 30. April des Folgejahres.

Brennholz lang

Brennholz lang

Unter "Brennholz-lang" versteht man 4–7 m langes, an den Waldweg transportiertes Hartholz.

Die max. Bestellmenge beträgt 6 FM je Besteller, eine Mehr- oder Mindermenge kann vorkommen und ist mit Anerkennung der AGB durch die Bestellung akzeptiert. Es gibt ausschließlich Holz aus Frischeinschlag des aktuellen Winters. Das Holz ist für den privaten Gebrauch bestimmt. An Holzarten gibt es u.a. Esche, Ahorn, Schwarznuss, Eiche, Erle/Linde darüber hinaus Pappel und Nadelholz nach Rücksprache.

Es ist teils gemischt, teils getrennt gelagert und wird, so wie es kommt, zugeteilt.

Gestohlene Polter werden nicht ersetzt, sodass eine zügige Abfuhr im eigenen Interesse ist. Es werden auch kein Polter getauscht, weil sie nicht gefallen. Sollte ein eklatanter Mangel vorliegen, wie z.B. eindeutig falsche Menge, Holzart, Preis ist dieser zeitnah per Mail zu melden und wird dann geklärt.

Bestellschein Brennholz lang

Ausgefüllte und unterschriebene Bestellscheine bitte mit - Stichwort Forst – in den Briefkasten des Rathauses einwerfen - nur wenn es gar nicht geht, per mail an friedhelm.booms(at)landratsamt-karlsruhe.de. Nach Abschluss der Bestellfrist wird ein Reihungsliste per Verlosung erstellt. In der Reihenfolge der Nummern werden dann nach Vermessung der Holzpolter die Berechtigten zugeordnet bzw. zugelost.

Es gelten für die Aufarbeitung die AGB Brennholz lang

Nach Bezahlung der Rechnung, die vom Forstamt inkl. Lageplan kommt, kann mit der Aufarbeitung begonnen werden. Die Aufarbeitungsfrist endet in jedem Fall am 30. April. Bitte die aktuellsten Infos auf www.egg-leo.de/Aktuelles aus dem Gemeindewald oder im Amtsblatt beachten.