Polizeiverordnung Eggenstein-Leopoldshafen

Die Gemeindeverwaltung hat eine Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern, kurz Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung, erlassen.

Diese Verordnung hat das Ziel, das Zusammenleben in der Gemeinde für jeden einfach ersichtlich zu machen, indem bereits bestehende Regelungen aus diversen Spezialgesetzen soweit möglich konkretisiert und in einer Rechtsgrundlage zusammengefasst werden.

Verschiedene, regelmäßig aufkommende Sachverhalte, wie verschiedene Lärmbelästigungen oder die Pflicht die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu entsorgen, werden so rechtssicher und in einfach ersichtlicher Form normiert. Es handelt sich hierbei um schon jetzt aufgrund abstrakter Gefahren oder erheblicher Belästigungen nicht akzeptierte Verhaltensweisen. Durch die Zusammenfassung und Konkretisierung in der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung entfällt in vielen Fällen der Rückgriff auf verschiedene stark abstrakt gehaltene Rechtsgrundlagen.

Selbstverständlich kann im Rahmen einer Verordnung, die immer noch viele Situationen abdeckt, nicht jeder Einzelfall geregelt werden. In sehr speziellen Sachverhalten wird daher weiterhin auf die jeweiligen Spezialgesetzen zurückgegriffen.

Polizeiverordnung für Eggenstein-Leopoldshafen