Rathaus mit Schriftzug

Haushalt

Ablauf Haushaltsplanung

Das Haushaltsrecht gilt als das Königsrecht des Gemeinderates. Im Haushalt sind die Finanzmittel enthalten, welche die Verwaltung zur Durchführung ihrer Aufgaben benötigt und ihr Handeln bestimmt. Von besonderem Interesse sind:

  • Der Saldo des Ergebnishaushalts. Er sollte ausgeglichen oder positiv sein.
  • Positiver Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit.
  • Die Höhe der Investitionen, liquiden Mittel und Kredite.

Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag und stellt diesen dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vor (sog. Einbringung in den Gemeinderat).  Den Gemeinderäten obliegt es den Entwurf zu beraten, mit der Verwaltung zu diskutieren und ihn aktualisiert zu beschließen.
Die Sondervermögen der beiden Eigenbetriebe (EB) Wasserversorgung und Abwasser sind getrennt vom Kernhaushalt zu betrachten.

Die Jahresrechnung (JR) ist der Abschluss eines Rechnungsjahres. Dieser ist meist erst ein Jahr später fertig. Zwischen Haushaltsplan und dem tatsächlichen "Ist" der Jahresrechnung gibt es teils erhebliche Abweichungen, die den Unwägbarkeiten in- und externer Faktoren geschuldet sind.

Übersicht der Haushalte (Doppik)

Jahr Ergebnishaushalt Zahlungsmittelüberschuss
Finanzhaushalt
Investition liquide Mittel

Schulden
ohne Eigenbetriebe

2024* + 688.600 € 3.247.600 € 31,3 Mio. € 6,3 Mio. € 10,231 Mio. €**
2023* + 121.700 € 2.413.900 € 21,4 Mio. € 9,0 Mio. € 1,500 Mio. €
2022* + 328.040 € 2.519.240 € 8,4 Mio. € 18,2 Mio. € 1,569 Mio. €
2021*

- 1.210.637 €

1.157.263 € 7,8 Mio. € 14,6 Mio. € 1,638 Mio. €
2020* + 21.400 € 2.389.258 € 5,4 Mio. € 16,0 Mio. €  1,707 Mio. €
2019* + 503.612 € 2.871.512 € 6,3 Mio. € 13,6 Mio. €

1,776 Mio. €

* Planzahlen gemäß Verabschiedung:  "+" Überschuss, "-" Bedarf"

** Schuldenstand 2024 inklusive Vorfinanzierung Neubaugebiet "N5".