Die Gemeinde verfolgt bei der Anschlussunterbringung der Flüchtlinge verschiedene Ansätze. Zum einen wird vorrangig die dezentrale Unterbringung in angemieteten Wohnungen angestrebt. So konnten bis Ende 2016 fast 80% der in Eggenstein-Leopoldshafen unterzubringenden Personen dezentral über den gesamten Ort verteilt untergebracht werden. Die übrigen Personen wohnen in der kommunalen Notunterkunft Im Wörth am Festplatz Leopoldshafen, in der auch die obdachlosen Personen untergebracht sind. Durch die Zuweisung von 77 Personen in die Anschlussunterbringung am Schröcker Tor im Februar 2017 sind nun hier die Hälfte der in der Gemeinde aufgenommenen Personen zentral untergebracht.
Zum Stand 01.05.2020 sind in Eggenstein-Leopoldshafen 104 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht.
Die Zahl der unterzubringenden Personen (siehe „Flüchtlingsunterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen - Daten und Zahlen“) machte es neben den genannten Unterbringungskonzepten erforderlich, neue Standorte für die Anschlussunterbringung zu finden.
Kurzfristig notwendige Maßnahmen: Kruppstraße + "Kombimodell"
Da im April 2015 auf Grund der damals vorherrschenden Zugangszahlen in das Bundesgebiet der Gemeinde ein Mindestaufnahmesoll von 191 Personen in der Anschlussunterbringung nur für das Jahr 2016 angekündigt wurde, musste zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs die zeitlich auf zwei bis drei Jahre befristete Errichtung einer mobilen Containerunterkunft in der Thyssenstraße im Ortsteil Eggenstein für 80 Personen geplant werden. Diese Errichtung wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage durch die Baurechtsbehörde des Landratsamtes auch positiv entschieden.
Auf Grund der im September 2015 erfolgten Mitteilung des Landratsamtes, die Gemeinde müsse in 2016 durch die Einrichtung der Notunterkunft in der Kantine des KIT keine Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung aufnehmen, wurde diese Maßnahme bis auf weiteres ausgesetzt.
Wichtig war der Verwaltung und dem Gemeinderat, dass innerhalb der Anlage in der Kruppstraße einzelne Wohngruppen geschaffen werden. Dies macht es möglich, dass kleinere Personengruppen oder Familienverbände in separaten Wohneinheiten wohnen können. Die dadurch entstehende Erhöhung der Wohnqualität und Privatsphäre wird sich positiv auf das Miteinander in der gesamten Anlage auswirken. Zusätzlich kann durch die Anordnung der Wohngruppen in verschiedenen Gebäudeteilen Rücksicht auf unterschiedliche Herkunftsländer, Religionen und kulturelle Besonderheiten genommen werden.
Durch die Schließung der Notunterkunft lebte die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde wieder auf. Die in 2016 voraussichtlich aufzunehmenden 80 Personen wurden zum Teil bereits dezentral untergebracht. Für den übrigen Teil bestand die Möglichkeit, Teile der Am Schröcker Tor durch den Landkreis eingerichteten Gemeinschaftsunterkunft anzumieten, um hier ca. 80 Personen unterzubringen ("Kombimodell"). Dies war möglich, da der Landkreis auf Grund der aktuellen Entwicklung nur maximal 200 der hier entstehenden 325 Plätze für die vorläufige Unterbringung benötigt.
Für die 2017 ff. anstehenden Aufnahmeverpflichtungen entstand gemäß Beschluss des Gemeinderates in der Kruppstraße im Ortsteil Eggenstein eine Einrichtung für 72 Personen in Festbauweise (Holzständerbauweise). Stand 05.10.2018 wohnen 15 Familien mit insgesamt 69 Personen in der Anlage.
In Kombination der Mitbenutzung der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises sowie der Errichtung der Wohnanlage in der Kruppstraße konnte die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen das Aufnahmesoll auch im Jahr 2109 erfüllen.
In beiden Einrichtungen arbeitet auch Personal für die soziale Betreuung der dort untergebrachten Personen.