Die drei Stufen der Flüchtlingsunterbringung

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland erfolgt grundsätzlich in drei Stufen.

Art der Unterbringung Verantwortung Behörde
Erstunterbringung Bundesland    Regierungspräsidium
vorläufige Unterbringung    Landkreis Landratsamt
Anschlussunterbringung Kommune Gemeindeverwaltung