Die Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland erfolgt grundsätzlich in drei Stufen.
Art der Unterbringung | Verantwortung | Behörde |
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Erstunterbringung | Bundesland | Regierungspräsidium |
vorläufige Unterbringung | Landkreis | Landratsamt |
Anschlussunterbringung | Kommune | Gemeindeverwaltung |
Nach der Einreise in das Bundesgebiet wird die Person gemäß dem Königsteiner Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt.
Die Unterbringung in dieser Stufe ist Sache der Bundesländer und findet in Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen (LEA) statt. Eine solche befindet sich für Baden-Württemberg seit vielen Jahren in der Durlacher Allee in Karlsruhe. Auf Grund der steigenden Zahl von hilfesuchenden Personen wurden seit 2014 z.B. in Meßstetten, Ellwangen und Mannheim weitere Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen errichtet. Weitere Einrichtungen sind in Baden-Württemberg konkret in Planung.
Vereinzelt war und ist es auf Grund sprunghaft ansteigender Einreisezahlen sogar notwendig, übergangsweise Bedarfsorientierte-Erstaufnahme-Einrichtungen (BEA) zu schaffen. So wurde z.B. in der Rheinstrandhalle in Karlsruhe, der DM-Arena in Rheinstetten oder auch in der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal vorübergehend Personen im Rahmen der Erstunterbringung untergebracht.
Vom 11.09.2015 bis zum 30.06.2016 wurde durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, in der ehemaligen Kantine auf dem KIT Campus Nord eine Notunterkunft für 700 Flüchtlinge eingerichtet. Bürgermeister Stober wurde hierüber telefonisch am Vormittag des 10.09.2015 informiert.
In der Erstunterbringung werden die persönlichen Daten der Person sowie alle für den Asylantrag notwendigen Daten erfasst. Auf Grund der Vielzahl der Personen verbleiben diese aktuell einige Wochen in den Landes-Erstaufnahme-Einrichtungen. Danach werden die Personen gemäß der Einwohnerzahl auf die Landkreise im Rahmen der vorläufigen Unterbringung in die Gemeinschaftsunterkunft verteilt.
Auf Grund der anhaltend niedrigen Zugangszahlen von Flüchtlingen nach Deutschland hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Notunterkunft in der ehemaligen Kantine auf dem Gelände des KIT Campus Nord zum 01.07.2016 stillgelegt.
Ab Mai 2020 nutzt das Land Baden-Württemberg die Einrichtung Am Schröcker Tor als Außenstelle der Landeserstaufnahme Karlsruhe. Das Gelände gehört dem Land Baden-Württembger. Die Container wurden dem Landkreis Karlsruhe durch das Land abgekauft.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ist das Landratsamt Karlsruhe für die im Landkreis Karlsruhe im Rahmen der vorläufigen Unterbringung unterzubringenden Personen zuständig. Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen.
Die Menschen verbleiben bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Gemeinschaftsunterkunft; längstens jedoch 2 Jahre. Im Anschluss werden die Menschen auf die Gemeinden des Landkreises im Rahmen der so genannten Anschlussunterbringung verteilt.
Nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag oder nach Erteilung eines Aufenthaltstitels, spätestens aber nach 2 Jahren nach Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft, werden die Menschen auf die Gemeinden des Landkreises verteilt. Dies erfolgt anteilig entsprechend der Einwohnerzahl.
Die Gemeinde ist zur Aufnahme der Personen gesetzlich verpflichtet. Im Notfall müsste die Unterbringung in öffentlichen Gebäuden wie Sporthallen o.ä. erfolgen. Dies deckt sich mit der Regelung des Polizeigesetzes, wonach die Gemeinde auch obdachlos gewordene Personen in einem Notquartier unterbringen muss.
Die Menschen verbleiben bis zur Ausreise bzw. bis zum Unterkommen im regulären Wohnungsmarkt in der Anschlussunterbringung.
Da seit Mai 2020 in Eggenstein-Leopoldshafen eine Erstaufnahmeeirichtung des Landes auf dem Gelände Am Schröcker Tor eingerichtet worden ist, werden der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen ab diesem Zeitpunkt keine Personen mehr in die Anschlussunterbrigung zugetilt werden.