Die Ergebnisse der Kommunalpolitik erleben wir direkt in unserem Alltag. Straßensanierungen, Radwege, Kindergärten oder Feuerwehr, all dies liegt im Aufgabenbereich der Kommunen. Gemeinderat und Verwaltung arbeiten eng zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner zusammen.
Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert die Selbstverwaltung der Gemeinden:
(1) (...) In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. (...)
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. (...).