Kinderhände die Bausteine stapeln

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Geschwisterkindregelung

Die Geschwisterkindregelung ist eine Regelung der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Geschwisterkinder sind Kinder einer Familie. Die Geschwisterkindregelung gilt für die Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine kommunale oder konfessionelle gebührenpflichtige Einrichtung in Eggenstein-Leopoldshafen besuchen. Bei der Regelung gibt es das Erst-, das Zweit- und das Drittkind. Das älteste Geschwisterkind einer Familie, das eine Einrichtung besucht ist das Erstkind.

Für das Erstkind fallen 100 % der Gebühren an.

Für das Zweitkind fallen 60 % der Gebühren an.

Das Drittkind ist kostenlos. Die Familie muss für das Drittkind nur das Essensgeld bezahlen.

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