Hier sind die laufenden Bebauungsplanverfahren eingestellt, v.a. zum Zeitpunkt der öffentlichen Beteiligung. Zu Ihrer Information bleiben auch "frisch" abgeschlossene Verfahren noch für einige Monate hier erhalten.
Sollten Sie andere Bebauungspläne benötigen, können Sie diese über die unten genannte Kontaktperson erhalten oder über das Geoportal des Landkreises Karlsruhe einsehen:
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen möchte ermöglichen, dass im Geltungsbereich des 1975 ausgefertigten Bebauungsplans „Erholungsgebiet Sportzentrum“ ein kleines Gebäude für einen (Wald- bzw. Natur-)Kindergarten errichtet wird. Das Gebäude kommt wegen dem überwiegenden Aufenthalt der Kinder im Freien weitestgehend ohne Gruppen- und Nebenräume aus.
Die Gemeinde möchte zudem die Flexibilisierung des Planungsrechtes zugunsten derim Plangebiet ansässigen Sportvereine und des Vogelparks erreichen. Dies dient der Standortsicherung sowie der gebietsverträglichen Weiterentwicklung der Nutzungen. Darüber hinaus soll das bereits genehmigte Dammwachthaus im Bebauungsplan dargestellt werden.
Außerdem gib es neue Planungsziele der Gemeinde im Bereich des nicht realisierten Kinderfreibads: Da das in den 1970-er Jahren geplante Kinderfreibad nie realisiert wurde und sich auch der Zustand der Flächen seither weiterentwickelt hat, soll der Bebauungsplan in diesem Zuge in der Gänze seines Geltungsbereichs überarbeitet werden.
Als erster Verfahrensschritt ist die Frühezeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange geplant. Im Zeitraum vom 3. Juni bis einschließlich 5. Juli 2024 können die Unterlagen im Foyer des Bauamts (vor Zimmer-Nr. OG 4) während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 8 - 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14 - 18 Uhr) eingesehen werden.
Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt vom 24. Mai 2024
Die im Rathaus ausliegenden Unterlagen sind auch hier online einsehbar:
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen möchte mit dem Bebauungsplan „Viermorgen III – 2. Änderung“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abbruch und Neubau des Lebensmitteldiscounters schaffen und die damit einhergehende zeitgemäße Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 800 m² auf 1.455 m² ermöglichen.
Als erster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange geplant.
Im Zeitraum vom 5. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024 können die Unterlagen im Foyer des Bauamts (vor Zimmer-Nr. OG 4) während der üblichen Dienststunden (Montag -Freitag von 8 – 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 14 – 18 Uhr) eingesehen werden.
Bekanntmachung der Beteiligung im Amtsblatt vom 26. Juli 2024
Die im Rathaus ausliegenden Unterlagen sind auch hier online einsehbar:
Gutachten
Der Bebauungsplanentwurf "N5" lag mit sämtlichen Unterlagen im Sommer 2022 öffentlich aus. Die Weiterentwicklung der Planung sowie die Berücksichtigung eines Teils der während der 1. öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken machen eine weitere Offenlage im Spätjahr 2023 nötig.
Aufgrund von Anregungen aus der zweiten Offenlage und der fortschreitenden Erschließungsplanung wurde die Notwendigkeit einer dritten Auslegung deutllich. Der Gemeinderat hat daher am 4. Juni 2024 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften erneut offen zu legen, die Einwendungen aber auf die geänderten Teile zu beschränken. Die Unterlagen können im Zeitraum vom 17. Juni bis 19. Juli 2024 m Foyer des Bauamts (vor Zimmer-Nr. OG 4) während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 8 - 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14 - 18 Uhr) eingesehen werden und sind hier verfügbar:
Unterlagen der 3. öffentlichen und beschränkten Auslegung
Alle Informationen zum Neubaugebiet, auch zur Umlegung oder dem Nahwärmekonzept, finden Sie hier.