Freie Gehwege sind für alle da!
Für viele Menschen ist Gehen die beste oder sogar einzige Möglichkeit von A nach B zu gelangen. Auch Autofahrer und Autofahrerinnen legen zumindest den Weg zum Auto zu Fuß zurück. Der Gehweg ist daher ein wichtiger Schutzraum, der von jeder und jedem benötigt wird.
Dies sieht auch der Bund so und hat daher in der Straßenverkehrsordnung verbindliche Regelungen geschaffen, um die Gehwege – aber auch die Fahrbahnen – frei und für alle nutzbar zu halten. Das Parken und schon das Halten auf Gehwegen ist durch Bundesrecht untersagt. Den Gemeinden und den Bußgeldstellen wird kein Spielraum gegeben, Verstöße zu dulden.
Es ist daher wichtig, von vorneherein entsprechend zu parken. So helfen Sie, eine faire Aufteilung des Verkehrsraums für alle sicherzustellen – und letztlich auch Verwarnungen zu vermeiden.
Warum sind freie Gehwege wichtig?
Das Land Baden-Württemberg hat 2021 mit dem „Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ erneut deutlich gemacht, dass freie Gehwege für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung sind.
Bei blockierten Gehwegen kommt es immer wieder zu einem Ausweichen auf die Fahrbahn, wodurch für alle gefährliche Situationen entstehen können. Dies gilt ganz besonders für Kinder und SeniorInnen, die in besonderem Maße auf sichere Gehwege in ausreichender Breite angewiesen sind.
Hierbei wird für einen Fußgänger ohne zusätzlichen Platzbedarf ein Verkehrsraum von 0,8 m Breite sowie zusätzlich Abstand von je 0,25 m von Gebäuden und parkenden Fahrzeugen angenommen. Insgesamt kommt somit eine Breite von 1,3 m zusammen. Einige Personen, zum Beispiel Personen mit Kinderwägen oder im Rollstuhl, benötigen auf dem Gehweg jedoch mehr Platz und auch Kinder auf Fahrrädern müssen bis zum 8. Geburtstag den Gehweg benutzen und dürfen dies bis zum 10. Geburtstag.
So Parken Sie richtig
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Fahrzeuge, dort wo keine ausgewiesenen Parkplätze vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Die gut sichtbare Abgrenzung bildet, überall wo vorhanden, der Bordstein.
In vielen Straßen in Eggenstein-Leopoldshafen sind Markierungen aufgebracht. Dort ist dann das Parken in den markierten Bereichen, bzw. bis zur Markierung freigegeben. Bitte achten Sie dort genau auf die Markierungen, um die Gehwege nicht über das freigegebene Maß zu beeinträchtigen. Achten Sie auch darauf, dass Sie hier nah am Schutzraum parken. Nehmen Sie entsprechende Rücksicht auf FußgängerInnen und Kinder auf Fahrrädern.
Durch die Gemeindeverwaltung werden die Straßen auch künftig auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. Dies gilt sowohl bei Sanierungen als auch im Bestand. Hierbei sollen möglichst viele Parkplätze entstehen beziehungsweise erhalten bleiben und gleichzeitig ein barrierefreier und sicherer Gehweg zur Verfügung stehen.
Um Teile des Gehwegs zum Parken freizugeben sind mehrere Voraussetzungen zwingend einzuhalten. Zum einen muss eine ausreichende Gehwegbreite vorhanden sein. Auch dürfen andere Gründen, wie Einschränkungen der Sichtverhältnisse oder eine zu Stoßzeiten starke Frequentierung des Gehwegs nicht entgegenstehen. Auch nicht direkt sichtbare Gründe müssen berücksichtigt werden, zum Beispiel, dass durch das Parken keine unter dem Gehweg liegenden Leitungen beschädigt werden können. Wo schon aufgrund einer ausreichenden Fahrbahnbreite Markierungen nicht benötigt werden, um ein Parken am rechten Fahrbahnrand zu ermöglichen, wird in aller Regel ebenfalls darauf verzichtet, den Gehweg einzuschränken. Als ausreichende Fahrbahnbreite gelten 3,05 m. Dies ergibt sich aus der maximalen Fahrzeugbreite von 2,55 m sowie je 0,25 m Sicherheitsabstand zu beiden Seiten.