Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer beträgt je angefangenen Kalendermonat für:

  • Geräte mit Gewinnmöglichkeit 25 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse.
    Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
  • Geräte ohne Gewinnmöglichkeit und
    aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung 75,00 Euro 
    aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort 25,00 Euro

Satzung

Ansprechpartner

Nathalie Henschel

Buchhaltung und Steuern

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Isabell Schwering

Buchhaltung und Steuern

0721 97886-79

i.schwering(at)egg-leo.de