Satzung über die Räum- und Streupficht

Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen zur Vermeidung von Unfällen. Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird üblicherweise – etwa durch kommunale Satzung – auf die privaten Anlieger der Straße übertragen.

Auch die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat durch den Erlass der Räum- und Streupflichtsatzung diese Verpflichtung auf die Straßenanlieger übertragen.

Räum- und Streupflichtsatzung