2. öffentliche Auslegung Bebauungsplan "N5"

Der Bebauungsplanentwurf "N5" lag mit sämtlichen Unterlagen in der Zeit vom 11. Juli bis einschließlich 9. September 2022 im Rathaus Eggenstein, Foyer des Bauamts, während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Die Weiterentwicklung der Planung sowie die Berücksichtigung eines Teils der während der 1. öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken machen eine weitere Offenlage nötig.

Der Gemeinderat hat daher am 24. Oktober 2023 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften erneut offen zu legen. Die Unterlagen konnten im Zeitraum vom 6. November bis einschließlich 8. Dezember 2023 im Foyer des Bauamts während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Auch wenn die 2. Auslegung mittlerweile abgeschlossen ist, sind die Unterlagen zu Ihrer Information hier weiterhin verfügbar.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt Nr. 43/2023 vom 27. Oktober 2023.

Bestandteile des Bebauungsplanentwurfs "N5"

Gutachten und Vorgaben zum Bebauungsplanverfahren "N5"

Stellungnahmen Privater und Träger öffentlicher Belange aus vorheriger Beteiligung

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