Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen plant mit Unterstützung durch die ESB KommunalProjekt AG aus Bruchsal im östlichen Gemeindeteil Eggenstein die Umsetzung des Neubaugebiets "N5". Für die Umsetzung sind die durch das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtenden Verfahren zum Bebauungsplan sowie der Neuordnung der Grundstücke (Umlegung) erforderlich, welche weitgehend parallel zueinander durchgeführt werden sollen. Im weiteren Verlauf der Entwicklung des Gebietes müssen durch den Gemeinderat die Vergaberichtlinien für die neu gebildeten Grundstücke festgelegt werden, um nach Herstellung der Infrastruktur (Straßen, Ver- und Entsorgung, usw.) die entstehenden Flächen für Bauinteressierte zur Verfügung stellen zu können.
Alle aktuellen und detaillierten Informationen zu den verschiedenen Themenpunkten des Neubaugebiets "N5" finden Sie nachfolgend hier auf dieser Seite.
In der Gemeinderatssitzung am 21. Juni 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss wiederholt und beschlossen, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Die Dokumente lagen vom 11. Juli bis 9. September 2022 im Rathaus öffentlich aus, zu Ihrer Information haben wir hier für Sie weiterhin eingestellt.
Die Weiterentwicklung der Planung macht eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich. Die umfangreichen Dokumente liegen im Zeitraum vom 6. November bis einschließlich 8. Dezember 2023 wieder im Rathaus Eggenstein, im Foyer des Bauamts (vor Zimmer-Nr. OG4) zu den regulären Dienststunden (Montag - Freitag 8 - 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14 - 18 Uhr) öffentlich aus. Zeitgleich sind die Unterlagen auch online verfügbar:
Unterlagen der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungplanentwurfs "N5"
Weitere Informationen
Zur Prüfung der Machbarkeit hat die Gemeinde für das Neubaugebiet "N5" in den Jahren 2016 bis 2018 eine Baulandentwicklungsstudie erstellen lassen. Darin wurden sowohl die technische Machbarkeit, als auch die Randbedingungen (z.B. Naturschutz, Schall) ermittelt und untersucht. Anhand eines städtebaulichen Konzepts wurde auch eine mögliche Bebauung dargestellt. Diese Studie ist vor allem als eine Art "Planspiel" zu betrachten und KEIN fertiger Bebauungsplanentwurf. Die Studie wurde bei der Einwohnerversammlung im Oktober 2017 vorgestellt und lag vom 20.11.2017 bis 02.02.2018 öffentlich im Rathaus aus. Ende Juli 2018 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung den Grundsatzbeschluss zum Start des Neubaugebiets "N5" gefasst. Zu Ihrer Information haben wir Ihnen hier die Studie mitsamt den dazu erstellten Gutachten / Unterlagen eingestellt: Baulandentwicklungsstudie "N5" (PDF)
Folgend die dazu erstellten Gutachten bzw. Anfragen / Unterlagen:
Das in den letzten Jahren steigende Interesse am Einsatz erneuerbarer Energien im Wohnungsbau hat den Gemeinderat dazu veranlasst, für das Neubaugebiet "N5" sowie Teile der Bestandsbebauung in der Nachbarschaft eine Studie zur "Klimagerechten Stadtplanung" zu erstellen. Die Hauptschwerpunkte der Untersuchung liegen hierbei in den Themen zukunftsfähige / nachhaltige Wärmeversorgung, Mobilität, Photovoltaik sowie Bauen mit nachhaltigen Rohstoffen. Die Studie wurde durch die Umwelt- und Energieagentur Karlsruhe (UEA) erarbeitet und soll dazu beitragen, die Auswirkungen, welche durch eine Stadtplanung / Bebauung entstehen können (wie z.B. CO2-Emissionen), zu reduzieren und ein umfängliches Angebot an erneuerbaren Energiegewinnungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Studie wurde am 16.11.2021 in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vorgestellt. Die Präsentation ist hier eingestellt.
Anfang Februar 2022 hat der Gemeinderat mehrere Grundsatzbeschlüsse zu "N5" gefasst und u.a. einstimmig beschlossen, die zentrale Wärmeversorgung des Baugebiets weiter zu konkretisieren. Zusammen mit der UEA hat die Verwaltung die Planungen weitergeführt. Anfang Oktober 2022 wurden die bisherigen Ergebnisse vorgestellt und eine grundsätzliche Entscheidung zum Betreibermodell getroffen: da die Gemeinde keine eigenen Stadtwerke hat, soll das Nachwärmenetz im "Pachtmodell" betrieben werden. D.h. die Gemeinde sucht über ein Ausschreibungsverfahren einen sachkundigen Betreiber, der sich um die Wärmeerzeugung, -verteilung sowie den gesamten Betrieb und die Abrechnung mit den Kunden kümmert.
Unterlagen der 2. öffentliche Auslegung Bebauungsplanentwurf "N5" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplanentwurf "N5" lag mit sämtlichen Unterlagen in der Zeit vom 11. Juli bis einschließlich 9. September 2022 im Rathaus Eggenstein, Foyer des Bauamts, während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Die Weiterentwicklung der Planung sowie die Berücksichtigung eines Teils der während der 1. öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken machen eine weitere Offenlage nötig.
Der Gemeinderat hat daher am 24. Oktober 2023 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften erneut offen zu legen. Die Unterlagen können im Zeitraum vom 6. November bis einschließlich 8. Dezember 2023 im Foyer des Bauamts (vor Zimmer-Nr. OG 4) während der üblichen Dienststunden (Montag - Freitag 8 - 12.30 Uhr sowie Donnerstag 14 - 18 Uhr) eingesehen werden und sind zudem hier eingestellt worden.
Bekanntmachung der zweiten öffentlichen Auslegung
Unterlagen der 2. öffentlichen Auslegung
Sachstand Bebauungsplanverfahren, Sommer 2023
Die 1. öffentliche Auslegung ist im Zeitraum vom 11. Juli bis 9. September 2022 erfolgt, zeitgleich erfolge die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB). Seitens derer wurde zwar eine Vielzahl an Anregungen vorgebracht, jedoch erschwert keine das Planverfahren massiv bzw. erfordert größere Nachbesserungen.
Die vollständigen Anregungen sowie die dazu erstelle Abwägungssynopse werden im Gemeinderat im Zuge der Beratung zur 2. öffentlichen Auslegung behandelt.
Unterlagen der 1. öffentliche Auslegung Bebauungsplanentwurf "N5" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs „N5“ haben sich auch die nötigen externen naturschutzrechtlichen Maßnahmen herauskristallisiert. Da erwartungsgemäß nicht alles im Neubaugebiet realisiert werden kann, müssen weitere Flächen herangezogen werden. Diese sollen nun ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans „N5“ einbezogen werden, dafür wird die Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses nötig. Zudem steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Anhörung der Träger öffentlicher Belange an.
Daher hat der Gemeinderat der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2022 u.a.
- die Änderung des Umgriffs und
- die Durchführung der Offenlage mit Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf liegt nun im Zeitraum vom 11. Juli bis einschließlich 9. September 2022 im Rathaus Eggenstein öffentlich aus. Die Unterlagen sind zudem hier eingestellt worden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Unterlagen der 1. öffentlichen Auslegung
Info in Gemeinderatssitzung am 7. Dezember 2021 über Kernthemen "N5"
In der Gemeinderatssitzung am 7. Dezember 2021 wurden verwaltungsseitig alle Kernthemen aus den vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Technik zusammen gefasst und öffentlich vorgestellt. Die Präsentation ist hier eingestellt.
Präsentation Sachstand "N5" in Gemeinderatssitzung 07.12.2021
Unterlagen frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
- Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Amtsblatt vom 18.12.2020 (PDF)
- Aktuelle Planvariante (PDF)
- Baulandentwicklungsstudie (PDF)
Anregungen und Bedenken aus der Bürgerschaft dazu konnten bis 31. März 2021 bei der Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen vorgebracht werden.
Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan "N5" gefasst
Der Gemeinderat hat Ende Juli 2018 den Grundsatzbeschluss zum Start des Neubaugebiets "N5" gefasst. Inzwischen ist auch der Erschließungsträger, der die Gemeinde bei der Planung und Realisierung des Baugebiets unterstützt, gefunden und unter Vertrag (die ESB Kommunal Projekt AG aus Bruchsal). In seiner öffentlichen Sitzung am 17. März 2020 hat der Gemeinderat den "offiziellen Startschuss" für das Bebauungsplanverfahren gegeben und den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss, Amtsblatt vom 20.03.2020
Des Weiteren wurden mittlerweile gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört, deren Interessen durch das Bebauungsplanverfahren berührt werden könnten. Die Beteilung erfolgte auf Basis der Baulandentwicklungsstudie.
Als nächsten verpflichtenden Verfahrensschritt sieht das Baugesetzbuch gemäß § 3 Abs. 1 BauGB neben der Behörden- und Trägerbeteiligung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Mit Diesem soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplans äußern zu können.
Typischerweise wird ein solcher Verfahrensschritt durch eine öffentliche Informationsveranstaltung gewährleistet. Durch die erneute Verschärfung der Maßnahmen durch das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf die Eindämmung der Covid-19-Pandemie wird dieser Schritt jedoch als Präsenzveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll betrachtet. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde entschieden, dass unter den herrschenden Pandemiebedingungen aktuell gänzlich auf eine öffentliche Informationsveranstaltung verzichtet wird und der Vorentwurf des Bebauungsplanes in Textform und als Videopräsentation mit Tonspur sowie weiteren Informationen hier eingestellt wird.
Die Neuordnung der jetzigen landwirtschaftlichen Flächen soll über ein gesetzliches Umlegungsverfahren zu den späteren bebaubaren Grundstücken durchgeführt werden. Hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben der §§ 45 ff. des Baugesetzbuch zu beachten. Das Umlegungsverfahren wurde durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 05.10.2021 eingeleitet. Hierdurch wurden in den betroffenen Grundstücken die Umlegungsvermerke seitens des Grundbuchamtes eingetragen. Eine Veräußerung oder Änderung am Grundstück bedarf somit nun die Zustimmung der Umlegungstelle der Gemeinde.
Des Weiteren fand die gesetzlich verpflichtende Offenlage des Bestandsverzeichnisses vom 18.10.2021 bis einschließlich 17.12.2021 im Rathaus statt. Einsicht in das Bestandsverzeichnis erfolgte nur über ein berechtigtes Interesse.
PDF Öffentliche Bekanntmachung Amtsblatt 08.10.2021 (PDF)
Im Herbst 2022 fanden die Einzelgespräche mit den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern statt. Dabei wurden allen, bezogen auf das jeweilige Grundstück, die Optionen im Umlegungsverfahren erläutert und ggf. Bauplatzwünsche aufgenommen. Anfang 2023 wurden daraufhin die Zuteilungsverzichtserklärungen an alle versandt, die in den Gesprächen keinen Bauplatz wünschten. Im Sommer 2023 wurden die Verträge, die für die künftigen Baugrundstücke nötig sind, final überarbeitet und den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Unterschrift zugesandt; einen Großteil der Verträge hat der Erschließungsträger bereits wieder zurück erhalten.
Die Gemeinde besitzt aktuell KEINE Baugrundstücke.
Im jetzigen Planungsstand des Neubaugebiets lassen sich auch noch keine Aussagen über mögliche Baugrundstücke treffen - weder, welche Flächen die Gemeinde bekommt, noch hinsichtlich der Größe, Preise oder Vergaberichtlinien für diese Flächen. Hierfür ist es erforderlich, zunächst das Umlegungsverfahren abzuschließen, da erst hierdurch ersichtlich wird, wie sich die Grundstücksaufteilungen sowie die Anzahl der (künftig) gemeindeeigenen Grundstücke darstellt. Erst danach können vom Gemeinderat Vergabemodalitäten für die gemeindeeigenen Grundstücke festgelegt werden.
Bereits jetzt ist jedoch schon sicher, dass es keine Warteliste für Interessenten geben wird; das hat sich im letzten Neubaugebiet "Viermorgen III" leider überhaupt nicht bewährt.
Daher bitten wir alle Interessenten und Bauwilligen noch um Geduld. Wir werden zu gegebener Zeit hier wieder informieren.
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Singler
Die Planung der Erschließungsmaßnahmen läuft bereits. Erste Vorarbeiten wurden Ende Oktober / Anfang November 2023 mit den Rodungsarbeiten erledigt.
Die konkrete Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt dann nach Abschluss des Umlegungsverfahrens und wird ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Zu gegebener Zeit werden wir hier weiter informieren.
Ihr Ansprechpartner: Herr Weber