Unsere Gemeinde hat die folgenden strategischen Finanzziele zu Anfang dieses Jahrtausends erarbeitet. Diesen soll bei Haushaltsentscheidungen Rechnung getragen werden.
- Erwirtschaftung der Abschreibungen aus dem laufenden Geschäft in Form einer jährlichen Zuführungsrate von rund 3 Mio. € an den Vermögenshaushalt zur Refinanzierung des Werteverzehrs für den Erhalt des Gemeindevermögens,
- Beachtung des haushaltsrechtlichen Grundsatzes Gebühren vor Steuern,
also möglichst große Kostentragung durch den Leistungsempfänger unter Berücksichtigung sozialer Aspekte, - Vorhalten einer Allgemeinen Rücklage im Kernhaushalt in Höhe von 2-3 Jahresinvestitionsvolumina zur Absicherung bei Rückgang laufender Überschüsse und zur Finanzierung notwendiger Investitionen zur Vermeidung von Sanierungsstau,
- vertretbare, kostendeckende Gebühren bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im interkommunalen Vergleich,
- bilanzielle Eigenkapitalquoten von möglichst mehr als 30% in den Eigenbetrieben,
- Kredite nur für Investitionen, die sich durch gesicherte Einnahmen, wie Gebühren, Ersätze etc., selbst finanzieren.