Informationen rund um die Neuwahl am 18.12.2022

Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.11.2022 hat kein Bewerber/keine Bewerberin mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Somit findet am 18.12.2022 eine Neuwahl statt. Hier ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis 16.12.2022, 18:00 Uhr möglich. Sollten Sie bis dahin Briefwahl beantragt haben, die Unterlagen aber nicht erhalten haben, können Sie diese nochmals am 17.12.2022 in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr im Ratahaus beantragen.

Im Falle einer nachgewiesenen (Attest) plötzlichen Erkrankung kann noch am Wahltag bis 15:00 Uhr durch einen Bevollmächtigten Briefwahl beantragt werden.

Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen für die Neuwahl am 18.12.2022?

Die meisten Wählerinnen und Wähler haben im Rahmen der Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Wahl am 27.11.2022 angegeben, dass Sie auch im Falle einer Neuwahl die Ausstellung von Briefwahlunterlagen wünschen. Diese Personen müssen nichts unternehmen. Die Unterlagen werden automatisch erstellt und ausgetragen. Da der Stimmzetteldruck auf Grund gesetzlicher Fristen erst am 01.12.2022 beauftragt werden kann, erfolgt die Zustellung der Unterlagen ab dem 06.12.2022 im Laufe der Kalenderwoche 49 durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bereist Briefwahlunterlagen für die Neuwahl beantragt haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter wahlen(at)egg-leo.de bzw. an die am Ende der Seite aufgeführten direkten Ansprechpartner.

Personen, die bisher keine Briefwahlunterlagen oder ausschließlich Briefwahlunterlagen für die Erstwahl beantragt haben, können ab sofort für die Neuwahl am 18.12.2022 Unterlagen beantragen. Hierfür kann, sofern noch vorhanden, der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Alternativ ist eine persönliche Beantragung im Rathaus möglich. Gerne können auch Anträge per E-Mail an wahlen(at)egg-leo.de geschickt werden. Nennen Sie hier bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift. Eine telefonische Antragstellung schließt der Gesetzgeber aus.

Weiter können Sie unter dem aufgeführten Link ab dem 30.11.2022 online Briefwahl beantragen. Alle hierfür erforderlichen Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Die Möglichkeit der Onlinebeantragung endet am 13.12.2022 um 12:00 Uhr. Danach sind Anträge nur noch schriftlich oder persönlich möglich.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch Mitarbeiter der Gemeinde zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, nutzen Sie bitte eine der beschriebenen anderen Antragsmöglichkeiten.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über Wahltermin und -lokal. Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl gibt.

An alle Personen, die bereist für die Wahl am 27.11.2022 wahlberechtigt waren, wird keine neue Wahlbenachrichtigung versendet. Diese Personen nutzen für die Wahl im Wahllokal bitte die bereits vorhandenen Benachrichtigung. Liegt diese nicht mehr vor, nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.

Personen, die erst zur Neuwahl wahlberechtig werden, erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Fragen zum Wahlrecht beantworten wir Ihnen gerne unter wahlen(at)egg-leo.de. Alternativ wenden Sie sich gerne an die unten angegebenen Mitarbeiter.

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Ist Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugegangen obwohl Sie der Meinung sind für die Bürgermeisterwahl wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter wahlen(at)egg-leo.de oder telefonisch an die unten angegebenen Mitarbeiter.

Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.

Ansprechpartner

Jonas Hartl

Fachbereichsleiter Ordnungswesen

0721 97886-73

j.hartl(at)egg-leo.de

Philipp Jänicke

Amtsleiter Ordnungsamt

0721 97886-71

p.jaenicke(at)egg-leo.de