Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Alle Vormerkungen für die kommunalen Kindertageseinrichtungen (außer für Schulkinder) und konfessionellen Einrichtungen erfolgen über die Zentrale Vormerkung.
- Nur geborene Kinder können angemeldet werden.
- Melden Sie Ihren Bedarf bitte frühzeitig an, auch für Geschwisterkinder.
- Die Anmeldung für die Horte und Kernzeit erfolgt im Rathaus. Das Anmeldeformular können Sie auch hier downloaden.
- Die Anmeldung zur erweiterten Betreuung an der GMS erfolgt direkt in der Schule.
- Die Anmeldung für die Kindertagespflege erfolgt über den Tageselternverein Bruchsal, für das Zwergenparadies direkt in der Einrichtung.
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Soziales
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Soziales
- der Träger der Einrichtung oder
- die Gemeindeverwaltung oder
- direkt die Kindergartenleitung
- Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
- Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
- Nachweis über den Umfang Ihrer Berufstätigkeit
Die aktuellen Elternbeiträge können Sie der Übersicht entnehmen.
https://www.egg-leo.de/de/Familie-Soziales/Kinderbetreuung/Benutzungsentgelte
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.