Dienstleistung

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

^
Mitarbeiter
^
zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

^
Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

^
Verfahrensablauf

Bitte melden Sie den Verlust der Marke beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde.

^
Frist/Dauer

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

^
Kosten/Leistung

Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt 5,00 €.

^
Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

^
Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

^
Zugehörigkeit zu