Dienstleistung

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

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Verfahrensablauf

Bitte melden Sie den Verlust der Marke beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde.

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Frist/Dauer

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt 5,00 €.

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Rechtsbehelf
  • Widerspruch
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Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

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Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Gemeindesteuern

in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

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Zugehörigkeit zu