Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
-
Buchhaltung und Steuern
-
Buchhaltung und Steuern
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Bitte melden Sie den Verlust der Marke beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde.
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt 5,00 €.
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde