Dienstleistung

Haltverbotzone einrichten

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie ziehen um

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Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefonnummer
  • Zweck der Haltverbotzone (Durchführung eines Umzugs)
  • Datum, an dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
  • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
    Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
  • Länge der Haltverbotzone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

Tipp: Wenn Sie eine Haltverbotzone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Sie müssen die Haltverbotschilder mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufstellen.

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Kosten/Leistung

je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich

Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.

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Sonstiges

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Haltverbot oder Straßensperrung müssen beim Landratsamt Karlsruhe als zuständige Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierfür das beigefügte Formular und reichen Sie dieses über die Gemeinde an das Landratsamt ein. Die Gemeinde gibt die geforderte Stellungnahme ab und gibt das Formular an das Landratsamt weiter.

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Zugehörigkeit zu