Ein ins Wasser fallender Tropfen.

Eintrittspreise

Der Einzeleintritt für Erwachsene und Ermäßigte zum Hallenbad bzw. Sauna kann sowohl direkt vor Ort am Kassenautomaten, als auch im Online-Shopgelöst werden. Die weiteren Tarife können nur direkt im Hallenbad erworben werden.

Eintritt Hallenbad

Erwachsene
Ermäßigte
Familien (1 Erw. + eigene Kinder ab 14 Uhr)

4,00 €
2,50 €
6,50 €
Eintritt Sauna

Erwachsene
Ermäßigte
Familien (1 Erw. + eigene Kinder ab 14 Uhr)

11,50 €
9,50 €
21,00 €
Dauerkarten

90-Tage-Karte *
Jahreskarte *

50,00 €
200,00 €

* Jahreskarte / 90-Tage-Karte

  • gültig ab Kauf für 1 Jahr bzw. 90 Tage
  • berechtigt 1-mal täglich zur Nutzung des Hallenbads; keine Saunanutzung!
  • Die Karten werden personalisiert und können daher nur an der Info-Theke erworben werden. Nötig ist ein aktuelles Foto mit den Maßen B x H: 3 x 4 cm.
  • Die personalisierten Karten können nach Ablauf der Geltungsdauer an der Info-Theke wieder neu "beladen" werden. Abgelaufene Karten daher bitte aufheben.

Freien Eintritt (nur ins Hallenbad) erhalten folgende Personen:

  • Kinder unter 6 Jahren,
  • Personen, die den "Karlsruher (Kinder-)Pass" besitzen,
  • Geburtstagskinder am Tag des Geburtstags (einschließlich des 16. Geburtstags) mit einer erwachsenen Begleitperson,
  • Schwerbehinderte, unter 16 Jahren mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50,
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten (GdB von mindestens 50), wenn im Ausweis "B" (Begleitpeson) oder "H" (hilflos) vermerkt ist.

Die Berechtigung ist auf Verlangen ist beim Einlass im Bad durch Vorlage eines gültigen Ausweises bzw. einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Der freie Eintritt kann nur im Bad an der Info-Theke gelöst werden.

Zum ermäßigten Personenkreis gehören:

  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Vollzeit- und Berufsschüler sowie Studenten bis maximal zum vollendeten 27. Lebensjahr
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • schwerbehinderte Erwachsene mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50

Die Ermäßigung wird nur unter Vorlage eines gültigen Schüler-, Studenten- bzw. Schwerbehindertenausweises bzw. einer entsprechenden Bescheinigung für Bundesfreiwilligendienstleistende gewährt.