Rathaus mit Schriftzug

Gemeindenachricht

Hecken- und Baumschnitt, was man beachten muss?


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Karlsruhe,

mit dem 01.10. endet wie in je­dem Jahr die Schonzeit für Hecken und Bäume. Aus diesem Anlass hat die Untere Naturschutzbe­hörde einen Informationsflyer erstellt, welcher zeigt, welche Maßnahmen wann unter welchen Vo­raussetzungen erlaubt und möglich sind. Diesen Flyer finden Sie folgend abgedruckt.

Flyer zum Baum- und Heckenschnitt

Selbstverständlich können Sie diesen auch auf der Homepage des Landkreises Karlsruhe www.landratsamt-karlsruhe.de auf der Seite des Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz herunterla­den.