3. öffentliche und beschränkte Auslegung Bebauungsplan "N5"

Der Bebauungsplanentwurf "N5" lag mit sämtlichen Unterlagen in der Zeit vom 11. Juli bis einschließlich 9. September 2022 im Rathaus Eggenstein, Foyer des Bauamts, während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Die Weiterentwicklung der Planung sowie die Berücksichtigung eines Teils der während der 1. öffentlichen Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken machten eine weitere Offenlage nötig: Die Unterlagen konnten im Zeitraum vom 6. November bis einschließlich 8. Dezember 2023 im Foyer des Bauamts während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Anregungen aus dieser 2. Auslegung mit Träger- und Behördenbeteiligung sowie die fortschreitende Erschließungsplanung erfordern nun leider eine erneute Offenlage. Diese 3. Auslegung wird jedoch auf die geänderten Teile beschränkt, d.h. Anregungen sind nur dazu möglich. Die Unterlagen können im Zeitraum vom 17. Juni bis einschließlich 19. Juli 2024 wieder im Foyer des Bauamts während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt Nr. 23/2024 vom 7. Juni 2024

Geänderte Dokumente des Bebauungsplanentwurfs "N5" bzw. der Gutachten, die unverändert weiter gelten

Gutachten und Vorgaben zum Bebauungsplanverfahren "N5"

Stellungnahmen Privater und Träger öffentlicher Belange aus vorheriger Beteiligung

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