26.10.2020
Wir haben zwischenzeitlich im Landkreis Karlsruhe ein diffuses Infektionsgeschehen. D.h. die Infektionen lassen sich häufig nicht mehr auf einen Ausbreitungsherd zurückführen und häufig nicht mehr nachvollziehen. Aus diesem Grund hat der Landkreis Karlsruhe eine Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen erlassen. Wesentliche Punkte sind "10 Personen", erweiterte Maskenpflicht, Sperrstundenverlängerung, Alkoholabgabeverbot und Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.
Verschärfte Corona-Regelungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Wir haben zwischenzeitlich im Landkreis Karlsruhe ein diffuses Infektionsgeschehen. D.h. die Infektionen lassen sich häufig nicht mehr auf einen Ausbreitungsherd zurückführen und häufig nicht mehr nachvollziehen. Im Infektionsfall ist es sehr hilfreich, wenn in einem tagesaktuellen Protokoll die individuellen Kontakte erfasst wurden. Bei uns besteht mittlerweile ein regionales Risiko sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.
Aus diesem Grund hat der Landkreis Karlsruhe eine Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen erlassen, die greifen sobald der 7-Tages-Inzidenz-Wert 50 übersteigt. Die verschärften Regelungen gelten somit direkt nach Verkündung seit 24.10.2020, da es bereits am 22.10. 53,9 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen gab, gerechnet auf 100.000 Einwohner, am 25.10.2020 waren es schon 78,6 mit weiter steigender Tendenz. Die Stadt Karlsruhe hat eine gleichlautende Verfügung erlassen.
Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:
Wir appellieren eindringlich an Sie, seien Sie achtsam.
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