22.03.2021
Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März per Allgemeinverfügung festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit greift die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben.
Information des Landkreises Karlsruhe
Ab Dienstag, 23.03.2021, wieder verschärfte Regelungen in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe
Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März per Allgemeinverfügung festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht.
Damit greift die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben. Dies bedeutet,
Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es nicht. Hier muss gesondert geprüft werden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen, um die Pandemie einzudämmen. Die Stadt und der Landkreis stimmen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen ab. Aktuell (Stand: 20. März) beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 118,4 und für den Stadtkreis Karlsruhe 107,7.
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