Das Gewässer Alter Hafen und der Baggersee Krieger liegen beide im FFH-Gebiet 6816-341 „Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg“ welches die mehr als 4.600 Hektar große Rheinniederung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Philippsburg umfasst. Etwa ein Viertel des FFH-Gebietes ist als Naturschutzgebiet und mehr als ein Drittel der Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Von besonderer Bedeutung im FFH-Gebiet sind die zahlreichen Vorkommen wassergebundener Lebensraumtypen und Arten in der Rheinniederung. Dabei ist der hohe Anteil an Auenwald-Lebensraumtypen nahezu einmalig in FFH-Gebieten Baden-Württembergs. Sowohl in der rezenten als auch in der ausgedeichten Aue bieten Auen- und Feuchtwälder, Wasservegetation und Hochstaudenfluren in und an Altarmen, Baggerseen und Gräben wichtige/prioritäre Lebensräume für gefährdete Vögel, Fische, Amphibien, Libellen und Schnecken.
Wir wollen die Natur erlebenswert halten.
Kanuroute auf dem Alten Hafen und Baggersee Krieger/Schmugglermeer
Regeln für das Verhalten auf dem Wasser
- Nehmen Sie Rücksicht auf die Belange des Arten- und Naturschutzes sowie die anderer Gewässernutzer. Das Gebiet dient als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und ist daher besonders schutzwürdig.
- Vermeiden Sie Lärm auf dem Wasser. Verboten sind Musik und Alkohol auf dem Wasser sowie an den Ein- und Ausstiegsstellen.
- Der Zugang zum Gewässer erfolgt nur an der Einlassstelle „Alter Hafen“ und dem Rastplatz
- Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen (mindestens 20 Meter).
- Meiden Sie:
- das Einfahren in Röhrichtbestände und Schilfgürtel.
- Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln).
- seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen
- Angelbereiche
- Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
- Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser. Nehmen Sie mit, was Sie mitgebracht haben.
- Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.
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Beachten Sie beim Begegnungsverkehr mit Schiffen:
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Pfinz-Entlastungskanal
Im Begegnungsfall mit einem Binnenschiff sofort das Ufer anfahren und das Gewässer verlassen, bis das Schiff den Bereich passiert hat.
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Schmugglermeer und Baggersee
Halten Sie zu den Schiffen und zum Schwimmbagger einen Mindestabstand von 50 m ein (etwa halbe Schiffslänge). Queren Sie nicht vor dem fahrenden Schiff.
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Bei aktivem Baggerbetrieb und/oder starken Winden ist der Gewässerbereich zwischen Schwimmbagger und den Stahlseil-verankerungen unbedingt zu meiden.
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Hier finden Sie alle Informationen zum Ausdrucken: