Wertstoffhof in der Ottostraße 11
Im Landkreis sind alle Wertstoff- und Recyclinghöfe auf ein kreisweit vergleichbares Niveau ausgebaut. In jeder kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wird mindestens ein Wertstoff- oder Recyclinghof betrieben. Der Betrieb dieser Sammelstellen findet kreisweit nach den gleichen Mindestvorgaben statt.
Private Kreiseinwohner können auf den Wertstoffhöfen ohne gesonderte Gebühr eine haushaltsübliche Menge folgender Stoffe abgeben:
- Papier
- Kartonagen
- Metalle (Schrott)
- Styropor (nur Verpackungen)
- Verwertbarer Bauschutt (in Kleinmengen bis 50 l)
- Altholz (nicht aus dem Außenbereich)
- Anlieferung ohne Glasinhalt und in Einzelteile zerlegt mit max. Kantenläne von 2 m
- Elektrokleingeräte
- Entladungslampen (Leuchtstoffröhren)
- Energiesparlampen
- Batterien (keine Starterbatterien)
Dabei kann jeder private Kreiseinwohner auf jedem Wertstoffhof im gesamten Kreisgebiet seine Wertstoffe abgeben, eine Beschränkung auf die jeweilige Wohngemeinde gibt es nicht.
Gewerbliche Anlieferungen sind auf den Wertstoffhöfen nicht zulässig.
Am Wertstoffhof besteht darüber hinaus die Möglichkeit Bioabfall im Rahmen der Selbstanlieferungen abzugeben.
Wollen Sie etwas entsorgen, dass nicht am Wertstoffhof abgegeben werden kann? Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über weitere Entsorgungswege auf seiner Homepage.
Was entsorge ich wie? - Abfall-ABC des Abfallwirtschaftsbetriebes
Grünabfallsammelplatz am Klärwerk in Leopoldshafen
Im Landkreis Karlsruhe sind die Grünabfallsammelplätze auf ein kreisweit vergleichbares Niveau ausgebaut. In jeder kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wird mindestens ein Grünabfallsammelplatz betrieben. Der Betrieb dieser Sammelplätze findet kreisweit nach den gleichen Vorgaben statt.
Private Kreiseinwohner können auf den Grünabfallsammelplätzen ohne gesonderte Gebühr eine haushaltsübliche Menge (maximal 5 m³) an Grünabfällen abgeben.
Angegeben werden dürfen:
- holzige Grünabfälle (Baum- und Heckenschnitt)
- Grasschnitt, krautige Grünabfälle (z. B. Gemüsepflanzen, Zierpflanzen etc.)
Dabei kann jeder private Kreiseinwohner auf jedem Grünabfallsammelplatz im gesamten Kreisgebiet seine Grünabfälle abgeben, eine Beschränkung auf die jeweilige Wohngemeinde gibt es nicht.
Öffnungszeiten von Wertstoffhof und Grünabfallsammelplatz über den Jahreswechsel
Der Wertstoffhof und der Grünabfallsammelplatz sind über den Jahreswechsel zu den gewohnten Zeiten geöffnet, sofern diese nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.
Wertstoffhof:
28.12.2023 16:00 – 18:00 Uhr
30.12.2023 09:00 – 15:00 Uhr
02.01.2024 16:00 – 18:00 Uhr
04.01.2024 16:00 – 18:00 Uhr
Am 26.12.2023 sowie am 06.01.2024 ist der Wertstoffhof geschlossen.
Grünabfallsammelplatz:
27.12.2023 14:00 – 17:00 Uhr
29.12.2023 14:00 – 17:00 Uhr
30.12.2023 10:00 – 16:00 Uhr
03.01.2024 14:00 – 17:00 Uhr
05.01.2024 14:00 – 17:00 Uhr
Am 25.12.2023, 01.01.2024 und am 06.01.2024 ist der Grünabfallsammelplatz geschlossen