Wertstoffhof und Grünabfallsammelplatz

Wertstoffhof in der Ottostraße 11

Im Landkreis sind alle Wertstoff- und Recyclinghöfe auf ein kreisweit vergleichbares Niveau ausgebaut. In jeder kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wird mindestens ein Wertstoff- oder Recyclinghof betrieben. Der Betrieb dieser Sammelstellen findet kreisweit nach den gleichen Mindestvorgaben statt.

Private Kreiseinwohner können auf den Wertstoffhöfen ohne gesonderte Gebühr eine haushaltsübliche Menge folgender Stoffe abgeben:

  • Papier
  • Kartonagen
  • Metalle (Schrott)
  • Styropor (nur Verpackungen)
  • Verwertbarer Bauschutt (in Kleinmengen bis 50 l)
  • Altholz (nicht aus dem Außenbereich)
  • Anlieferung ohne Glasinhalt und in Einzelteile zerlegt mit max. Kantenläne von 2 m
  • Elektrokleingeräte
  • Entladungslampen (Leuchtstoffröhren)
  • Energiesparlampen
  • Batterien (keine Starterbatterien)

Dabei kann jeder private Kreiseinwohner auf jedem Wertstoffhof im gesamten Kreisgebiet seine Wertstoffe abgeben, eine Beschränkung auf die jeweilige Wohngemeinde gibt es nicht.

Gewerbliche Anlieferungen sind auf den Wertstoffhöfen nicht zulässig.

Am Wertstoffhof besteht darüber hinaus die Möglichkeit Bioabfall im Rahmen der Selbstanlieferungen abzugeben.

Wollen Sie etwas entsorgen, dass nicht am Wertstoffhof abgegeben werden kann? Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über weitere Entsorgungswege auf seiner Homepage.

Was entsorge ich wie? - Abfall-ABC des Abfallwirtschaftsbetriebes

Grünabfallsammelplatz am Klärwerk in Leopoldshafen

Im Landkreis Karlsruhe sind die Grünabfallsammelplätze auf ein kreisweit vergleichbares Niveau ausgebaut. In jeder kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wird mindestens ein Grünabfallsammelplatz betrieben. Der Betrieb dieser Sammelplätze findet kreisweit nach den gleichen Vorgaben statt.
Private Kreiseinwohner können auf den Grünabfallsammelplätzen ohne gesonderte Gebühr eine haushaltsübliche Menge (maximal 5 m³) an Grünabfällen abgeben.

Angegeben werden dürfen:

  • holzige Grünabfälle (Baum- und Heckenschnitt)
  • Grasschnitt, krautige Grünabfälle (z. B. Gemüsepflanzen, Zierpflanzen etc.)

Dabei kann jeder private Kreiseinwohner auf jedem Grünabfallsammelplatz im gesamten Kreisgebiet seine Grünabfälle abgeben, eine Beschränkung auf die jeweilige Wohngemeinde gibt es nicht.

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