Die Selbstableseunterlagen für die Verbrauchsabrechnung 2024 werden allen Rechnungsempfängern (in der Regel Eigentümer bzw. Hausverwaltungen) Ende November zugestellt. Die Zählerstände müssen spätestens bis zum 03. Januar 2025 zurückgemeldet werden.
Nach Betätigung dieses Links www.ablesen.de/eggenstein/ können Sie den Zählerstand durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und Ihres individuellen Passworts erfassen. Alternativ können Sie die Karte mit der Post schicken oder im Rathaus einwerfen. Sollten Sie ein Smartphone besitzen, können Sie ganz einfach den QR-Code abscannen und Ihre Zählerstände übermitteln. Falls wir evtl. Rückfragen zum abgelesenen Zählerstand bzw. Wasserverbrauch haben, bitten wir Sie auf Ihrer Ablesekarte Ihre Handy-Nummer/Festnetz-Nummer zu vermerken!
Zusätzliche Hinweise zur Ablesung
- Identifikation des jeweiligen Zählers
Die Zählernummer am Wasserzähler sowie die Zählernummer auf der Ablesekarte müssen miteinander verglichen werden. Wenn die Zählernummer auf dem Wasserzähler nicht mit der auf der Ablesekarte identisch ist, muss die richtige Zählernummer auf der Ablesekarte vermerkt werden. In diesem Falle setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung oder senden Sie uns ein Foto des Zählers.
- Ablesung des Wasserzählers
Den Zählerstand gut lesbar und ohne Nachkommastellen (siehe Beispiel auf der Rückseite der Ablesekarte) in das vorgegebene Feld eintragen.
Tipp: Um eine fehlerhafte Übermittlung des Zählerstands zu vermeiden, kann es hilfreich sein, den Zählerstand (Wasserverbrauch) aus der Verbrauchsabrechnung 2023 als Vergleich heranzuziehen.
- Eintragung von Anmerkungen
Eventuelle Änderungen der Anschrift oder sonstige Informationen wie z.B. falsche Zählernummer, unbewohntes Haus, Rohrbruch o.ä. bitte in das Feld Anmerkungen auf der Vorderseite der Ablesekarte eintragen. Kunden, deren Zählerstand seit mehreren Jahren geschätzt wird, bitten wir im eigenen Interesse, unbedingt den Zählerstand abzulesen. So können ggf. Rohrbrüche, defekte Spülkästen oder Überdruckventile bei der Heizanlage bemerkt werden. Diese sind wiederholt Ursache für erhebliche Wassermehrverbräuche, die zu unangenehmen Nachzahlungen führen. Sollten Sie sich in der Ablesezeit im Urlaub befinden, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.
Für Auskünfte stehen Ihnen Isabell Schwering und Nathalie Henschel gerne zur Verfügung.