Zum 01.01.2026 ist das neue Landes-Gaststättengesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. In diesem Zuge wurden die bisherigen vereinfachten Schankgenehmigungen durch ein einfacheres Anzeigeverfahren ersetzt.
Nutzen Sie gerne das unten beigefügte Anzeige-Formular, um Ihre Veranstaltung anzuzeigen. Sie erhalten diese Anzeige automatisiert auch an eine von Ihnen angegebene Mailadresse. Dies Eingangsbestätigung ersetzt die bisherige Schankgenehmigung (auch als "Gestattung" bezeichnet).
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Vorgaben des Landes-Gaststättengesetz muss die Anzeige zwingend spätestens zwei Wochen vor Beginn des Ausschanks bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Ansonsten kann eine Durchführung der Veranstaltung nicht garantiert werden.
Bei verspätetem Eingang muss ergänzend ein Antrag auf Verkürzung der Anzeigefrist gestellt werden. Über diesen können wir jedoch nicht alleinig entscheiden, vielmehr muss eine positive Stellungnahme der weiteren zu beteiligenden Behörden (u. a. Landratsamt und Finanzamt) eingeholt werden. Nur wenn diese vorliegen, kann die Veranstaltung trotz verspäteter Anzeige stattfinden.
Sollten sich besondere Umstände ergeben oder es sich um eine besonders große Veranstaltung handeln, ist es zudem möglich, dass die jeweils zuständigen Behörden auch bei rechtzeitiger Anzeige noch zusätzliche Auflagen erlassen.
Sie finden sowohl den Gesetzestext als auch weitergehende Informationen auf der Homepage des Landes unter:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht