Dienstleistung

PIN für die Onlineausweisfunktion im Personalausweis zurücksetzen

Der Onlineservice zum Zurücksetzen der PIN der Online-Funktion des Personalausweises wurde seitens des Bundes ohne Vorwarnung zum 29. Dezember 2023 eingestellt. Dies bedeutet, dass diese Aufgabe nun von den Bürgerämtern in den Kommunen erledigt werden muss.

Diese Entscheidung wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ohne Rücksprache getroffen, da man sich aufgrund der Haushaltsnotlage des Bundes zu diesem Schritt gezwungen sah. Gleichzeitig bedeutet dies nun einen enormen Rückschritt in der Verwaltungsdigitalisierung, da die Bürgerschaft die PIN-Rücksetzung nicht mehr online erledigen kann, sondern hierfür zum jeweils zuständigen Bürgeramt vor Ort kommen muss.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr, weil es neben dem Rückschritt weg vom Digitalen hin zum Analogen auch einen Mehraufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Aktuell prüfen wir Alternativen; sind aber hier weit überwiegend an die Voragben des Bundes gebunden.

Bis zu einer hoffentlich bald eintretenden Verbesserung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserem Bürgerbüro.