Obdachlosigkeit
Falls Sie obdachlos geworden sind und nicht wissen, wo Sie schlafen beziehungsweise wohnen sollen, können Sie sich bei uns obdachlosenrechtlich unterbringen lassen.
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig für erste Informationen. Eine Unterbringung ist zwar auch kurzfristig möglich, allerdings können teilweise noch Maßnahmen ergriffen werden, um die Wohnung zu erhalten.
Bei der Obdachlosenunterbringung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Notunterbringung. In diesem Zeitraum hat die obdachlos gewordene Person die Verpflichtung sich eine neue Wohnung zu suchen.
Da es sich bei der Obdachlosenunterbringung nicht um eine Wohnraumüberlassung im eigentlichen Sinne handelt, also kein Mietvertrag zustande kommt, tritt kein Mietrecht ein. Die Kosten der Unterbringung werden von der untergebrachten Person als Nutzungsentschädigung erhoben.
Die Unterbringung erfolgt in unserer Containerwohnanlage Im Wörth 2 (Festplatz Leopoldshafen)
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Fachbereichsleiter Bürgerdienste
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Amtsleiter Ordnungsamt
Wenn Sie von der Obdachlosigkeit bedoht sind bzw. bereits obdachlos geworden sind, setzen Sie sich bitte mit den angegebenen Mitarbeitern in Verbindung.
Weitere Anlaufstellen für obdachlose Personen:
Tagestreff TÜR - Tagesaufenthaltsstätte für Wohnungslose