Dienstleistung

Obdachlosigkeit

Falls Sie obdachlos geworden sind und nicht wissen, wo Sie schla­fen bezie­hungs­weise wohnen sollen, können Sie sich bei uns ob­dach­lo­sen­recht­lich unter­brin­gen lassen.

Droht Ihnen die Kündigung oder aus sonstigen Gründne der Verlust Ihrer Wohnung, nutzen Sie bitte die Anlaufstelle der Fachstelle Wohnungssicherung im Landkreis Karlsruhe. Die Fachstelle Wohnungssicherung für den Landkreis Karlsruhe stellt ein Beratungsangebot für Betroffene dar und dient gleichzeitig als Koordinierungsstelle für das Thema Wohnraumsicherung. Sie ist damit nicht nur Ansprechpartnerin für Behörden, Kommunen oder soziale Einrichtungen, sondern bietet auch gezielt Unterstützung für Vermieter und Mieter.

Link zur Fachstelle Wohnungssicherung

Bei der Obdachlosenunterbringung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Notunterbringung. In diesem Zeitraum hat die obdachlos gewordene Person die Verpflichtung sich eine neue Wohnung zu suchen.
 
Da es sich bei der Obdachlosenunterbringung nicht um eine Wohnraumüberlassung im eigentlichen Sinne handelt, also kein Mietvertrag zustande kommt, tritt kein Mietrecht ein. Die Kosten der Unterbringung werden von der untergebrachten Person als Nutzungsentschädigung erhoben.

Die Unterbringung erfolgt in unserer Containerwohnanlage Im Wörth 2 (Festplatz Leopoldshafen)

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
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Verfahrensablauf

Wenn Sie von der Obdachlosigkeit bedoht sind bzw. bereits obdachlos geworden sind, setzen Sie sich bitte mit den angegebenen Mitarbeitern in Verbindung.

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Kosten/Leistung

Für die Unterbringung wird eine Benutzungsgebühr in Höhe von 291,49 € erhoben.

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu