Dienstleistung

Erstattung 130 €-Wert- bzw. Jahrescoin beantragen


Wert- und Jahrescoins Hallenbad

28.04.2021

Seit über einem Jahr ist das Hallenbad im Buchheimer Weg nicht mehr im üblichen Rahmen nutzbar. Es ist leider noch nicht absehbar, wann das Bad wieder regulär geöffnet werden kann. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, dass kundenfreundlich verfahren und Wertguthaben erstattet werden sollen, obwohl die Haus- und Badeordnung eine Erstattung ausdrücklich ausschließt.

Stammkunden, welche einen Jahrescoin oder einen 130 €-Wertcoin besitzen, können diesen zurückgeben und sich ein Restguthaben auszahlen lassen, soweit es über 35 € liegt. Behält der Besitzer seinen Jahrescoin, bekommt er dafür einen Treuebonus. Das bedeutet, wenn der Regelbetrieb wieder möglich ist, wird die Gültigkeitsdauer auf ein ganzes Jahr verlängert.


Erstattung 130 €-Wert- bzw. Jahrescoin beantragen

Wer sich den Restwert erstatten lassen will, stellt bitte

einen schriftlichen Antrag (E-Mail reicht leider nicht)

an Gemeindeverwaltung, Kerstin Fautz, Friedrichstr. 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

legt den Coin bei und klebt ihn am besten auf

gibt die vollständige Adresse des Kontoinhabers und

die Bankverbindung an

und legt möglichst die Quittung des Kaufs bei.

Der Coin wird benötigt, damit die Gültigkeit bzw. dessen Restwert / Restnutzungsdauer ausgelesen werden kann. Jahrescoins werden pro vollem Kalendermonat mit je 14,50 € erstattet.

Der Inhaber des Coins bekommt über die ausgelesenen Werte und den Rückzahlungsbetrag eine Mitteilung und das Rechnungsamt überweist den Betrag. Der Zahlungsempfänger muss in der Buchhaltung komplett als Datensatz angelegt werden, damit die Überweisung veranlasst werden kann. Dazu wird die vollständige Anschrift benötigt.

Mit der Auszahlung ist ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden. Deshalb kommen lediglich Beträge über 35 € zur Auszahlung und es nimmt etwas Zeit in Anspruch. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Die weiteren Wertcoins über 15 € und 35 € behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Restwert verfällt nicht.

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Mitarbeiter
  • Fachbereichsleiterin Bau- und Liegenschaftsverwaltung
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen
  • Wer sich den Restwert erstatten lassen will, stellt bitte
  • einen schriftlichen Antrag (E-Mail reicht leider nicht)
  • an Gemeindeverwaltung, Kerstin Fautz, Friedrichstr. 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
  • legt den Coin bei und klebt ihn am besten auf
  • gibt die vollständige Adresse des Kontoinhabers und
  • die Bankverbindung an
  • und legt möglichst die Quittung des Kaufs bei.