Dienstleistung

Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Frist/Dauer

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Bearbeitungsdauer

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Kosten/Leistung

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Rechtsbehelf

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Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
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Weitere Hinweise

Bitte vereinbaren Sie für diese Dienstleistung einen Termin in unserem Bürgerbüro

GESETZESÄNDERUNG:
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass,- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen.
Hieraus ergibt sich, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualsiert werden dürfen. Danach können für Kinder Reisepass und Personalausweis beantragt werden.

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo der einheitlichen Behördennummer 115. Wählen Sie am Telefon die 115.

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Vertiefende Informationen

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Zugehörigkeit zu