Dienstleistung

Vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen

Zum 01.01.2026 ist das neue Landes-Gaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Mit diesem wird das bisherige Genehmigungsverfahren in ein Anzeigeverfahren überführt.

Die bekannten Schankgenehmigungen, auch als Gestattung bezeichnet, werden somit ersetzt.

Sie finden, wenn sie hier klicken eine kurze Informationsseite sowie ein Online-Formular zur Anzeige Ihrer Veranstaltung.

Aufgrund des LGastG hat die Anzeige zwingend 2 Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen.

Das Land Baden-Württemberg informiert zum Landes-Gaststättengesetz auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus:

wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht

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