Dienstleistung

Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen umziehen, müssen Sie dies der Gemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

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Verfahrensablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

  • diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
  • diese mit Ihnen umziehen.
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Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
  • Ausweise der Familienangehörigen
    Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

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Frist/Dauer

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

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Bearbeitungsdauer

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

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Kosten/Leistung

Die Ummeldung ist kostenfrei.

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Rechtsbehelf

Keiner

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Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
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Weitere Hinweise

Sie können sich persönlich oder schriftlich ummelden. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen führt das Melderegister automatisiert. Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich beim Bürgerbüro erscheinen. Hier werden Ihren Angaben dann direkt im Melderegister erfasst. Auf dem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten bestätigen Sie zum Abschluss die Richtigkeit der erfassten Daten durch Ihre Unterschrift.

Sie können hier einen Termin zur Ummeldung vereinbaren.

Beachten Sie aber bitte, dass bei einer persönlichen Ummeldung bei der Meldebehörde kostenfrei die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert wird. Dies ist bei einer schriftlichen Wohnsitzummeldung nicht möglich.

Für die Ummeldung können Sie den unter "Formulare" bereitgestellten Vordruck verwenden. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.

Logo der einheitlichen Behördennummer 115. Wählen Sie am Telefon die 115.

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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu