Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Anmeldung eines Wohnsitzes in Eggenstein-Leopoldshafen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wohnungsgeberbestätigung
Sie ziehen um.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
keine
Keiner
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen führt das Melderegister automatisiert. Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich beim Bürgerbüro erscheinen. Hier werden Ihre Angaben dann direkt im Melderegister erfasst. Auf dem Ausdruck, der von Ihnen erhobenen Daten, bestätigen Sie zum Abschluss die Richtigkeit der erfassten Daten durch Ihre Unterschrift.
Beachten Sie aber bitte, dass bei einer persönlichen Anmeldung bei der Meldebehörde kostenfrei die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert wird. Dies ist bei einer schriftlichen Wohnsitzanmeldung nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie für diese Dienstleistung einen Termin in unserem Bürgerbüro.
Für eine schriftliche Anmeldung in unserer Gemeinde können Sie das unter "Formulare" bereitgestellte Anmeldeformular verwenden. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Bitte legen Sie bei einer schriftlichen Anmeldung von allen Personen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
Neben unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern beantworten Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr zusätzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einheitlichen Behördennummer Ihre Fragen zu dieser Dienstleistung. Wählen Sie hierzu einfach die 115.