Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2026 das Bebauungsplanverfahren durch das Fassen des Aufstellungsbeschlusses eingeleitet. Gleichzeitig wurde beschlossen, den ersten Verfahrensschritt, die "Frühzeitige Beteiligung" durchzuführen.
Dazu werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört, deren Interessen durch das Bebauungsplanverfahren berührt werden könnten. Zeitgleich erfolgt die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch digitale Verfügbarkeit der Unterlagen bzw. Auslegung im Rathaus Eggenstein. Mit diesem Verfahrensschritt soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplans äußern zu können
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung, Amtsblatt vom 23.06.2026
Da das Bebauungsplanverfahren noch ganz am Anfang steht, können wir Ihnen aktuell nur wenige Unterlagen zur Verfügung stellen: