Die Landesregierung regelt Details zur Absonderung von positiv getesteten Personen und deren Haushaltsangehörigen sowie Kontaktpersonen in der Corona-Verordnung-Absonderung.
Für alle Testabnahmen ab dem 03.05.2022 gilt, dass Bescheinigungen von der abnehmenden Stelle (Teststation etc.) ausgestellt werden. Durch die Gemeindeverwaltung erfolgt keine Absonderungsbescheinigung für diese Fälle mehr.