Die Sicherheit für die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer im Verkehrsraum, insbesondere Kinder, soll durch die Gemeindeentwicklung verbessert werden. So lautet das zweite Oberziel des Gemeindeentwicklungsplans, das vom Gemeinderat vor Jahren verabschiedet wurde. Die Einführung flächendeckender Tempo-30-Zonen ist hierzu ein wesentliches Instrument.
Im Rahmen der Agendaarbeit wurde im Jahr 2002 der Antrag an die Gemeinde gestellt, die in weiten Teilen bereits eingerichteten Tempo-30–Zonen weiter auszudehnen. So waren bereits vor dem Zeitpunkt der Antragstellung rund 80% der Straßen im Ortsteil Leopoldshafen und rund 60% der Straßen im Ortsteil Eggenstein als Tempo-30-Zonen eingerichtet. Die sicher „vernünftigen“ Argumente die zu diesen Tempo-30-Zonen führten, sollten nicht nur einzelnen Bereichen der Gemeinde vorbehalten sein, sondern auf alle Straßen übertragen werden. Ausgenommen der 30- er Zonen Regelung bleiben die klassifizierten Straßen „Hauptstraße / Landstraße“ und „Leopoldstraße“, da diese Straßen Kreis- bzw. Landstraßen sind, somit nicht im Gemeindeeinfluss liegen und die Zone 30 hier nicht verwirklicht werden kann.
Der Antrag fand im Gemeinderat (zunächst) keine mehrheitliche Zustimmung.
Ein zweiter Antrag - eingebracht von der SPD - fand dann am 23.11.2004 in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates die erforderliche Mehrheit.
Am 21.03.2005 wurde mit Ausnahme der beiden klassifizierten Straßen und dem Gewerbegebiet im gesamten Gemeindegebiet die Tempo-30-Zone eingeführt. Im Übrigen wurden für die Beschilderung lediglich vier zusätzliche Schilder benötigt, da an anderen Stellen welche überflüssig und abgebaut werden konnten.
Unsere Nachbargemeinden haben seit Jahren schon flächendeckend Tempo-30-Zonen eingerichtet.
Die AG Verkehr hat in einem Arbeitspapier die Ziele und Maßnahmen für ein flächendeckendes Tempo 30 in Eggenstein-Leopoldshafen beschrieben.
Trotz Verkehrskontrollen in Form von Messungen durch die Gemeinde oder das Landratsamt ist innerhalb der Bevölkerung noch immer der Eindruck vorhanden, dass „gerast“ wird. Die AG Verkehr fordert deshalb den verstärkten Einsatz des mobilen Messgerätes der Gemeinde.
Im Rahmen der Agendaarbeit wurde im Jahr 2002 der Antrag an die Gemeinde gestellt, die in weiten Teilen bereits eingerichteten Tempo-30–Zonen weiter auszudehnen. So waren bereits vor dem Zeitpunkt der Antragstellung rund 80% der Straßen im Ortsteil Leopoldshafen und rund 60% der Straßen im Ortsteil Eggenstein als Tempo-30-Zonen eingerichtet. Die sicher „vernünftigen“ Argumente die zu diesen Tempo-30-Zonen führten, sollten nicht nur einzelnen Bereichen der Gemeinde vorbehalten sein, sondern auf alle Straßen übertragen werden. Ausgenommen der 30- er Zonen Regelung bleiben die klassifizierten Straßen „Hauptstraße / Landstraße“ und „Leopoldstraße“, da diese Straßen Kreis- bzw. Landstraßen sind, somit nicht im Gemeindeeinfluss liegen und die Zone 30 hier nicht verwirklicht werden kann.
Der Antrag fand im Gemeinderat (zunächst) keine mehrheitliche Zustimmung.
Ein zweiter Antrag - eingebracht von der SPD - fand dann am 23.11.2004 in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates die erforderliche Mehrheit.
Am 21.03.2005 wurde mit Ausnahme der beiden klassifizierten Straßen und dem Gewerbegebiet im gesamten Gemeindegebiet die Tempo-30-Zone eingeführt. Im Übrigen wurden für die Beschilderung lediglich vier zusätzliche Schilder benötigt, da an anderen Stellen welche überflüssig und abgebaut werden konnten.
Unsere Nachbargemeinden haben seit Jahren schon flächendeckend Tempo-30-Zonen eingerichtet.
Die AG Verkehr hat in einem Arbeitspapier die Ziele und Maßnahmen für ein flächendeckendes Tempo 30 in Eggenstein-Leopoldshafen beschrieben.
Trotz Verkehrskontrollen in Form von Messungen durch die Gemeinde oder das Landratsamt ist innerhalb der Bevölkerung noch immer der Eindruck vorhanden, dass „gerast“ wird. Die AG Verkehr fordert deshalb den verstärkten Einsatz des mobilen Messgerätes der Gemeinde.
Arbeitspapier Tempo-30-Zonen
Plan mit Tempo 30 und neuen Standorten
